Brauerei eröffnen: Welche Genehmigungen werden benötigt?

Keine Angst vorm Brauerei eröffnen! Heutzutage werden Kleinbrauereien von den Behörden routinemäßig abgewickelt.

Beim Gewerbeamt/der Gewerbebehörde wird vor Montagebeginn der Brauanlage um die Betriebsstättengenehmigung für die Hausbrauerei angesucht. Mit Hilfe der technischen Einreichunterlagen von FLECKS ist das kein Problem. Nach dem Probebetrieb wird die Brauerei durch eine Kommission geprüft. Hierbei werden Aspekte wie Sicherheit und Hygiene in einer Niederschrift festgehalten.

Dem Hauptzollamt, das für den Betriebsort zuständig ist, sind rechtzeitig der Betriebsbeginn und die Bier-Kapazität mitzuteilen. Diese Informationen dienen dazu die Biersteuer von ca. 5 bis 10 Cent/Liter, die man als Braubetrieb abführen muss, festzulegen. Damit verbunden ist eine Aufzeichnungspflicht, die Sie mit Hilfe unseres Brauprotokolls vollständig erfüllen.